Corona Regeln seit 03.04.2022
Seit Sonntag, 3. April 2022, entfallen aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes viele Corona-Schutzmaßnahmen.
Das bedeutet für Ihren Besuch bei der WüRG:
- Keine Einschränkungen mehr für alle Besucher*innen seit 3. April 2022
Sämtliche Kontrollen (2G, 2Gplus, 3G) fallen weg. Test- oder Impfnachweise sind nicht mehr erforderlich. Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske im Haus und bei Veranstaltungen, auch wenn die Maskenpflicht mit der neuen Verordnung ab 3. April entfällt. - Saal-Auslastung: Keine Kapazitäts- und Personenobergrenzen mehr bei Veranstaltungen. Es können wieder 100 % aller Plätze besetzt werden.
Allgemeine Hinweise für alle WüRG-Besucher*innen
- Bitte kommen Sie gesund ins WüRG-Haus! Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome aufweisen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder aus sonstigen Corona-bedingten Gründen nicht außer Haus sein dürfen (z. B. Quarantäneauflagen), dürfen das Haus nicht betreten.